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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 13 AS 186/17 B   

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https://dejure.org/2018,89122
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 13 AS 186/17 B (https://dejure.org/2018,89122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.03.2018 - L 13 AS 186/17 B (https://dejure.org/2018,89122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. März 2018 - L 13 AS 186/17 B (https://dejure.org/2018,89122)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Beteiligte - Klagehäufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 13 AS 186/17
    Entgegen der Bewilligungspraxis des Antragsgegners bis zum 31. August 2016 schied für den Antragsteller auch ein Anspruch auf Zuschussleistungen zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 27 Abs. 3 SGB II a. F. aus, da sein Bedarf sich nicht nach den in § 27 Abs. 3 SGB III a. F. genannten Vorschriften bemaß (vgl. zu einem vergleichbaren Fall: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 40/15 R - juris Rn. 26).
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 13 AS 186/17
    Dem in § 7 Abs. 5 SGB II a. F. normierten Leistungsausschluss für Auszubildende unterfielen nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 37/14 R - juris Rn. 16) auch behinderte Menschen, die - wie der Antragsteller - durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert wurden.
  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 13 AS 186/17
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschluss vom 15. November 2017 - 2 BvR 902/17) eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.
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